
Pflegegeld und Pflegesachleistungen verstehen
Wenn ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) festgestellt wurde, haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen zählen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Diese können auch kombiniert werden.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Es dient dazu, die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Helfer finanziell zu unterstützen und deren Engagement anzuerkennen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
- Pflegegrad 2: 332 € (Stand 2024)
- Pflegegrad 3: 573 € (Stand 2024)
- Pflegegrad 4: 765 € (Stand 2024)
- Pflegegrad 5: 947 € (Stand 2024)
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste vorgesehen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, bis zur Höhe des jeweiligen Maximalbetrags für den Pflegegrad. Diese Leistungen umfassen beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftliche Versorgung.
- Pflegegrad 2: 761 € (Stand 2024)
- Pflegegrad 3: 1.432 € (Stand 2024)
- Pflegegrad 4: 1.778 € (Stand 2024)
- Pflegegrad 5: 2.200 € (Stand 2024)
Kombinationsleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Nimmt ein Pflegebedürftiger die Pflegesachleistungen nicht voll in Anspruch, kann er anteilig Pflegegeld erhalten. Dies wird als Kombinationsleistung bezeichnet.
Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Beträge und Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei Senio.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja, das ist möglich. Man spricht dann von einer Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann es dann zur Sicherstellung der Pflege verwenden, z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige.
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